Wenn man es verhindern will, dass Menschen akustisch nicht mehr gehört werden, dann kann man nicht mehr von Demonstrationsrecht sprechen! |
| Leserbriefe |
| Montag, den 13. Juli 2009 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die sachliche Berichterstattung, dass die Montagsdemo wegen Nichterreichens einer vom Polizeipräsidium Bochum gesetzten Grenze von 20 Teilnehmern kein öffentliches Mikrofon mit Schallverstärker benutzen durfte. Abgesehen davon, dass die Lautstärke auch mit Benutzung der Lautspecheranlage bereits polizeilich begrenzt wurde und deshalb niemand ernsthaft gestört wird, möchte ich noch einmal auf die Bedeutung der Montagsdemo hinweisen, die nicht davon abhängt, ob einige Male etwas weniger als 20 Teilnehmer gezählt werden. Die Montagsdemonstration gegen die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Bundesregierung ist eine seit 5 Jahren ununterbrochene und jeden Montag stattfindende politische Protestbewegung. Sie steht jedem demokratisch gesinnten Menschen offen. Sie ist eine Protestform der direkten und öffentlichen Demokratie, die in dieser Form als einmalig zu bezeichnen ist. Thematisch werden ständig aktuelle kommunale und überregionale politische Entwicklungen verarbeitet. Die Montagsdemo ist ein Anlaufpunkt für alle, die persönlich Kraft brauchen und nicht alleine mit ihren Sorgen bleiben wollen. Damit hat sie das Potential, einen Aufschwung der politischen Aktivität in der Bevölkerung organisiert und mit klaren und jeden nachvollziehbaren politischen Inhalten aufzugreifen und vorzubereiten. Die Montagsdemo Witten ist Teil einer bundesweiten Bewegung, die sich untereinander austauscht, gegenseitig stärkt. Alljährlich stellen wir das unter Beteiligung eines breiten politischen Spektrums in einer Großdemonstration in Berlin unter Beweis. Die momentane auch uns zu geringe Teilnehmerzahl ist nicht das Wesen der Sache. Der Kern ist unser gerechtes Anliegen und der ungebrochene Protest. Ob das Polizeipräsidium das will oder nicht, dafür sind Grundrechte da und müssen unabhängig von der Teilnehmerzahl garantiert werden. Wenn man es verhindern will, dass Menschen akustisch nicht mehr gehört werden, weil sie zu wenige sind, dann kann man nicht mehr von Demonstrationsrecht sprechen. Ein stummes Recht, sich irgendwo zu versammeln (am besten in einer Privatwohnung?), ist das Recht einer bürokratischen Obrigkeit. mit freundlichen Grüßen Romeo Frey |

Leserbrief von Romeo Frey, (z.Zt. erkrankter) Sprecher der Montagsdemo Witten



