Strompreiserhöhung in der Kritik |
| wöch. Presseerklärung |
| Montag, den 24. November 2008 |
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Zu den Preiserhöhen der Stadtwerke gibt es hier mehrere Berichte: Die Stadtwerke Witten und die Preispolitik
Bei der 205. Montagsdemo in Witten mit etwa 30 Teilnehmern wurden auch die zum 1.1.2009 angekündigten Preissteigerungen beim elektrischen Strom angesprochen In einem Schreiben der Stadtwerke wird die Preiserhöhung mit dem nebulösen Hinweis auf die so genannten "Beschaffungskosten“ begründet. Das kann aber niemand überprüfen. Fest steht, dass nicht nur die 750.000 € für das Gutachten zur "Fusion“ eingepreist werden mussten, sondern auch die Kredit-Kosten für sinnlose und die Umwelt verschmutzende Kohlekraftwerke wie in Lünen, an denen sich die Stadtwerke beteiligen. Wenn jetzt wie geplant, die neue Rechtsform einer Aktiengesellschaft zusammen mit den Stadtwerken Herne eingenommen wird, dürften weitere Preiserhöhungen verbunden mit gleichzeitiger Verschlechterung der Versorgungsqualität nachfolgen. Sind doch AG's extra zu dem Zweck gemacht, Kapital optimal zu verwerten und mit gezielten Anteilsverkäufen und -Käufen die Rendite zu steigern. Der Zweck, den Bürger möglichst kostengünstig und gut zu versorgen, steht dann nicht mehr zur Debatte. Das wird das Leben der Hartz-IV-Empfänger, die sowieso schon an der Verelendungsgrenze leben müssen, noch weiter erschweren. Am Beispiel von Alleinerziehenden mit Kinderzuschuss – bzw. Wohlgeldanspruch wurde gezeigt, dass diesem Personenkreis mit Hinweis auf die Beantragung der Zuschüsse schon das ALG II gekürzt wurde, zumindest gibt es mehrere Fälle in Wuppertal und näherer Umgebung. Ob das in Witten auch so ist, ist noch nicht klar. Auch gibt es Beispiele, wie Geringverdiener, die ihren Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, durch den Kinderzuschuss aus dem Leistungsbezug von ALG II herausfallen.Würden solche Praktiken, laut Sozialgerichten völlig unrechtmäßig, auch im EN-Kreis bzw. in Witten durchgeführt, wäre das ein besonderer Skandal. Denn hier ist die Kommune die Trägerin der JobAgentur und damit nicht nur zuständig für ALG II, sondern auch für Unterhaltsansprüche, Kinderzuschuss und Wohlgeld. Wenn es hier zu Kürzungen käme, obwohl alle in Frage kommenden Leistungen in einer Hand sind, wäre die bürokratische Schikane offensichtlich. Dass Kindergeld überhaupt auf das ALG II angerechnet wird, ist ein nicht hinzunehmender Missstand – das muss sofort geändert werden.
Die nächste Montagsdemo am 1.12. wird wieder am Durchgang vom Berliner Platz zur früheren Post stattfinden, wie üblich um 17 Uhr. |

Bei der 205. Montagsdemo in Witten mit etwa 30 Teilnehmern wurden auch die zum 1.1.2009 angekündigten Preissteigerungen beim elektrischen Strom angesprochen In einem Schreiben der Stadtwerke wird die Preiserhöhung mit dem nebulösen Hinweis auf die so genannten "Beschaffungskosten“ begründet. Das kann aber niemand überprüfen. Fest steht, dass nicht nur die 750.000 € für das Gutachten zur "Fusion“ eingepreist werden mussten, sondern auch die Kredit-Kosten für sinnlose und die Umwelt verschmutzende Kohlekraftwerke wie in Lünen, an denen sich die Stadtwerke beteiligen. Wenn jetzt wie geplant, die neue Rechtsform einer Aktiengesellschaft zusammen mit den Stadtwerken Herne eingenommen wird, dürften weitere Preiserhöhungen verbunden mit gleichzeitiger Verschlechterung der Versorgungsqualität nachfolgen. Sind doch AG's extra zu dem Zweck gemacht, Kapital optimal zu verwerten und mit gezielten Anteilsverkäufen und -Käufen die Rendite zu steigern. Der Zweck, den Bürger möglichst kostengünstig und gut zu versorgen, steht dann nicht mehr zur Debatte. Das wird das Leben der Hartz-IV-Empfänger, die sowieso schon an der Verelendungsgrenze leben müssen, noch weiter erschweren.
Am Beispiel von Alleinerziehenden mit Kinderzuschuss – bzw. Wohlgeldanspruch wurde gezeigt, dass diesem Personenkreis mit Hinweis auf die Beantragung der Zuschüsse schon das ALG II gekürzt wurde, zumindest gibt es mehrere Fälle in Wuppertal und näherer Umgebung. Ob das in Witten auch so ist, ist noch nicht klar. Auch gibt es Beispiele, wie Geringverdiener, die ihren Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, durch den Kinderzuschuss aus dem Leistungsbezug von ALG II herausfallen.