Samstag, 19. Mai 2012

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Hartz IV nicht nur für Kinder unzumutbar

wöch. Presseerklärung
Montag, den 02. Februar 2009

altDie 213. Montagsdemonstration in Witten diskutierte mit etwa 20 Teilnehmern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Bemessung der Grundsicherung für Kinder verfassungswidrig sei, weil es den Gleichheitsgrundsatz verletze. Der Ablehnung des höchsten Gerichtes kann man eingeschränkt zustimmen. Eingeschränkt deshalb, weil sich das Gericht nicht dazu durchringen konnte, allein schon die Höhe von rund 200 Euro als menschenunwürdig zu brandmarken. Wäre man zynisch, und vielleicht kommt die Bundesregierung sogar auf diese Idee, könnte man auch die Grundsicherung für Erwachsene durch Senkung dem Kindersatz anpassen, dann wäre die bundesdeutsche Verfassungswelt wieder in Ordnung.

Dementsprechende Überlegungen zur Senkung des Hartz IV-Satzes gibt es ja schon. Ohnehin findet eine ständige Absenkung der Regelsätze statt, und zwar durch die Inflation, die sich besonders bei Dingen des täglichen Verbrauchs auswirkt.

altNach Auffassung der Montagsdemo verstößt nicht nur die Politik der Hartz Gesetze gegen die Menschenwürde, sondern die gesamte durch eine menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik herbeigeführte Situation, dass Millionen Menschen einfach aus dem Arbeitsleben ausgeschlossen sind oder so wenig aus einem Vollzeitjob erhalten, dass sie noch Sozialleistungen zusätzlich beantragen müssen.
Wenn man die Großzügigkeit der Gerichte gegenüber einem Steuerbetrüger wie Herrn Zumwinkel mit den teilweise drastischen Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängern vergleicht, wird die ganze Ungerechtigkeit und Spaltung der Gesellschaft in Privilegierte und Arme deutlich.

Die nächste Montagsdemo findet am 09. Februar wie gewohnt um 17 Uhr am Berliner Platz statt und wird weiter über Wahlprüfsteine für das Superwahljahr 2009 beraten. Wer dazu seine Vorschläge beisteuern möchte, ist herzlich eingeladen.