Dienstag, 07. Februar 2012

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Grundsätze, Rechte und Pflichten für MandatsträgerInnen von AUF Witten (Selbstverpflichtung)

(in der Fassung vom 16.11.2003)

(Kandidaten-)Grundsätze und Satzung hier herunterladen

  1. Wir arbeiten auf der Grundlage der Grundsätze und Ziele von AUF Witten und entwickeln Eigeninitiative und Einsatz, um unsere Arbeit kompetent und überzeugend zu machen.
  2. Wir arbeiten außer für unser parlamentarisches Mandat in der praktischen Arbeit von AUF Witten und nehmen an den Vorbereitungstreffen für Mandatsträger teil.
  3. Wir legen regelmäßig Rechenschaft über unsere Arbeit vor der Mitgliederversammlung von AUF Witten ab.
  4. Wir arbeiten uneigennützig, lehnen alle Privilegien und persönlichen Vorteile ab. Wir spenden Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für AUF Witten oder gemeinsam festgelegte Projekte.
  5. Wir sind offen für Vorschläge und Kritiken und sind aufgeschlossen für die Einbeziehung anderer in die Arbeit.

Von AUF Witten erwarten wir:

  1. Unterstützung und Beratung bei der Wahrnehmung der Aufgaben.
  2. Rückendeckung und Solidarität bei Angriffen auf unsere Arbeit und Person.
  3. Die Möglichkeit, Kosten und Verdienstausfall bei der Durchführung der Aufgaben, die AUF Witten uns stellt, abrechnen zu können und erstattet zu bekommen.
 

12/2011: aktualisierte Dokumentation zu den Stadtwerken Witten

Dokumentation Stadtwerke Witten in Witten im AUFbruch

5.11.2011 Witten im AUFbruch 4/2011

Dokumentation zu HP Pelzer