Bürgermeisterin in der Kritik |
| Diskriminierung behinderter Menschen |
| Freitag, den 01. August 2008 |
|
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, mit Schreiben vom 28.07.2008 teilen Sie mir über Frau Hübscher mit, dass Sie meinen Parkplatz für Schwerbehinderte demontieren wollen, da ich in zumutbarer Nähe zu meiner Wohnung über einen privaten Stellplatz verfüge. Dieser private Stellplatz befindet sich auf dem Hof meines Wohngebäudes und ist nicht in zumutbarer Nähe zu meiner Wohnung.Schwere Einkäufe oder Unterrichtsmedien für Lehraufträge kann ich zumutbar nur über die Nutzung des Parkplatzes für Schwerbehinderte vor meinem Haus transportieren.
Insofern empfinde ich Ihr Schreiben als eine verfassungswidrige (also entgegen Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG) Benachteiligung Behinderter.
Als ich Sie am 31.07.2008 im Rathaus der Stadt Witten auf dieses Problem ansprach, sicherten Sie mir bis zum 04.08.2008 eine Lösung zu.
Auf diese Lösung, deren Mitteilung Sie mir am 01.08.2008 bei Ihrer Sprechstunde auf dem Wochenmarkt in Witten-Herbede abermals bis zum 04.08.2008 zusagten, warte ich bis heute – und heute ist der 06.08.2008.
Warum haben Sie mich angelogen?
Nachdem ich am 04.08.2008 keine Lösung von Ihnen vorgefunden habe, habe ich am 04.08.2008 – und das als behinderter freier Bürger in einem freien Land – die Gelegenheit genutzt, im Rahmen der Wittener Montagsdemonstration auf dem Berliner Platz am offenen Mikrofon meinen Unmut über Ihre Praxis zu äußern.
Offener Brief von Dr. Carsten Rensinghoff
|

Dieser private Stellplatz befindet sich auf dem Hof meines Wohngebäudes und ist nicht in zumutbarer Nähe zu meiner Wohnung.