Dienstag, 22. Mai 2012

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"Nur" Schikane oder schon Exekution

Diskriminierung behinderter Menschen
Samstag, den 01. November 2008

Eigentlich sah alles gut aus. Trotz 100%-iger Schwerbehinderung sollte ich dann doch noch einer Erwerbsarbeit nachgehen dürfen.

Zum 15.02.2005 trat ich die sozialversicherungspflichtige Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Philipps-Universität Marburg an. Hierfür musste ich, da die Stelle zu 60 % von der Bundesagentur für Arbeit und zu 40 % vom Schwerbehindertenbeauftragten des Landes Hessen finanziert wurde, meinen Hauptwohnsitz nach Hessen verlegen.
Hier schlug dann, da ich meinen Lebensmittelpunkt noch in Witten hatte und hier noch den Zweitwohnsitz, sofort das Steueramt der Stadt Witten mit der Zweitwohnsteuer zu.
Nun war diese Marburger Stelle nur bis zum 14.02.2008 befristet und ich stand dann wieder als marktwirtschaftlicher Nullfaktor arbeitslos auf der Straße.
Der Gang zum Amt ist wahrlich ein KraftaktIch bin fristgemäß und frühzeitig meiner Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit in Hagen nachgekommen. Aufgrund meiner Schwerbehinderung wurde ich dann einer Reha-Beraterin der Arbeitsagentur zugewiesen, die für mich die dringend benötigte Arbeitsstelle im wissenschaftlichen Bereich beschaffen wollte.
Scheinbar ist die Arbeitsagentur mit der Vermittlung behinderter Akademiker wohl total überfordert, wie das auch Beispiele aus dem Forum behinderter Akademiker belegen.
Ich bekam zunächst Arbeitslosengeld I (ALG I) und wollte unbedingt wieder einer Erwerbsarbeit nachgehen, bevor ich in das ALG II abrutsche, da mir dann wohl auch der behinderungsbedingte Mehraufwand gestrichen wird (wie dies einem Berliner Freund geschehen ist) und die Arbeitsagentur dann auf diese inhumane Weise einen schönen Tod eines Behinderten herbeiführt, als Euthanasie betreibt.
Mir wurde dann auch offenbart, dass ich bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit einen Existenzgründerzuschuss durch die Arbeitsverwaltung gewährt bekomme, nebst der Finanzierung einer Unternehmensberatung.
Also fasste ich den Entschluss, mich freiberuflich selbstständig zu machen und das "Dr. Carsten Rensinghoff-Institut für Praxisforschung, Beratung und Selbstständigkeit" zu gründen.
Exakt drei Tage vor der Eröffnung meines Instituts teilt mir die Arbeitsverwaltung mit, dass sie der Überzeugung ist das ich nur weniger als 15 Stunden/Woche einer Arbeit nachgehen kann und daher aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug herausfalle. Ich weiß nicht woher die Arbeitsverwaltung diese Information hat, zumal ich an der Philipps-Universität Marburg 30 Stunden/Woche gearbeitet habe und das auch in meinem Arbeitsvertrag steht/stand.
Meine Hinweise auf ihre inhumanen Unverschämtheiten (Streichung aller Geldmittel) und meine teilweise dreimal täglich geführten Anrufe bei der Arbeitsvermittlung, veranlassten den Direktor der Agentur für Arbeit Hagen, mir ein Anrufverbot zu erteilen. Bei Nichtbeachtung droht mir dann wohl ein strafrechtliches Verfahren, was dann wohl der Exekution gleichkommt.

Dr. Carsten Rensinghoff, Witten